Reproduktionsmedizin

Nach Finanzierungs-Stopp ermöglicht Bayern seit Juni 2022 die Fortsetzung der Förderung für Paare mit Kinderwunsch

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Seit Juni 2022 ist die Antragstellung auf finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen wieder möglich.

Veröffentlicht am 02.12.2022

In der Vergangenheit hatten es Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch in Bayern lange Zeit schwer. Nachdem der Freistaat im November 2020 schließlich begonnen hatte, Kinderwunschbehandlungen finanziell zu fördern, konnten allerdings aufgrund unzureichender Bundesmittel seit Oktober 2021 – wie inzwischen bekannt ist – keine Förderanträge von Kinderwunschbehandlungen mehr bewilligt werden. Auf Initiative der Bayerischen Landesregierung ist jetzt Abhilfe geschaffen worden und die Antragstellung seit Juni 2022 in Bayern wieder möglich

Im Juni hatte Familienministerin Ulrike Scharf mitgeteilt, dass ab voraussichtlich Sommer 2022 zusätzliche Mittel für neue Bewilligungen zur Verfügung stehen sollten. „Der Bund war leider nicht zu einer Lösung im Sinne der Paare mit Kinderwunsch bereit. Deshalb haben wir das als Land pragmatisch in die Hand genommen. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine große Belastung darstellen – emotional und finanziell“, sagte sie. 

Seit Juni 2022 können nach Antragstellung bereits Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden und damit die Behandlung durchgeführt werden. Eine reguläre Bewilligung sollte wieder stattfinden, sobald zusätzliche Bundesmittel verfügbar sein würden. 

Wie weiter aus der Kabinettsitzung im Juni (Pressemeldung 5.7.22) bekannt wurde, ist die Finanzierung eigenständig sichergestellt worden.

Dazu wurde von der Landesregierung formell ein Finanzierungsbeschluss gefasst, der die Finanzierung aus Landesmitteln überbrückt und so die Behandlungen seit Juni 2022 langfristig sicherstellt. Damit Paare mit Kinderwunsch verlässlich unterstützt werden können, sollen im Freistaat spätestens ab 2023 ausschließlich Landesverpflichtungsermächtigungen bei der Bewilligung eingesetzt werden, auch für den Bundesanteil. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Kinderwunschbehandlungen unabhängig von den Bundesmitteln unterstützen zu können. 

Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 900 Euro, bei der vierten Behandlung bis zu 1800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen dabei grundsätzlich jeweils die Hälfte der Kosten. 

(Auszug, siehe Link: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/07/220705-Ministerrat.pdf)